Wie funktioniert Beteiligung im Bewohnerbeirat? Wie kann es gelingen, dass alle ihre Wünsche und Bedarfe gut äußern können, dass sie beteiligt und auch gehört werden? Dies waren die Fragen bei der zweitägigen Fortbildung für Bewohnerbeiräte von 26. bis 27. September 2019 in Bad Boll. Über 60 Menschen mit Behinderungen sowie Vertrauensleute und Assistenten sorgten über zwei Tage hinweg für lebendige Diskussionen. Sie waren bestimmt von den großen Veränderungen, die das neue Bundesteilhabe-Gesetz mit sich bringt.

Seit 2014 gibt es in Baden Württemberg das Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG). Die früheren Heimbeiräte heißen jetzt Bewohnerbeiräte. Die Aufgaben der Bewohnerbeiräte haben viel mit Beteiligung zu tun. Außerdem gibt es seit Ende 2016 in Deutschland das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Im Gesetz steht, dass Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr beteiligt werden sollen. Ganz besonders wichtig ist dabei die Beteiligung im Gesamtplanverfahren. Es muss klar sein, was man möchte und welche Ziele man hat.

Auf dem Programm der Fortbildung standen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten der Bewohnerbeiräte. Alles fand in leichter Sprache statt. Außerdem wurden viele Möglichkeiten aufgezeigt, wie Beteiligung gut funktionieren kann. Gemeinsam wurde probiert und trainiert.
Die Präsentationen der Fortbildungen zum Download:
Aufgaben und Pflichten in leichter Sprache
Bundesteilhabegesetz in schwerer Sprache
Bundesteilhabegesetz in leichter Sprache
Persönliche Zukunftsplanung in leichter Sprache
Bilderschau Bewohnerbeiräte 2019
